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Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 38, 2. Teilbereich, 2. Änderung (Gebiet westlich der Ahrensböker Straße, südlich des Bäckerganges und nördlich des Gertrud-Groth-Ringes)

Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat in ihrer Sitzung am 20.05.2014 beschlossen, für das Gebiet westlich der Ahrensböker Straße, südlich des Bäckerganges und nördlich des Gertrud-Groth-Ringes den Bebauungsplan Nummer 38, Teilbereich 2, 2. Änderung aufzustellen. Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes soll aufgrund geänderter Zielsetzungen die städtebauliche Neuordnung des Quartiers erfolgen.
Allen an der Planung Interessierten wird in der Zeit vom 07.04. bis 16.04.2015 im Rathaus der Gemeinde Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 2. Stock, Zimmer 202, Gelegenheit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie zur Äußerung und Erörterung der Planung während folgender Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung (Telefon: 0451 4901-300) gegeben:

Montag, Dienstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montag 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Äußerungen können auch bei der vorgenannten Dienststelle während der Öffnungszeiten zur Niederschrift aufgegeben werden.

Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.

Stockelsdorf, den 17.03.2015

L.S.

gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin

25.03.2015