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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 für das Gebiet »Bohnrader Weg« nordöstlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L 184, südwestlich der Erich-Kästner-Schule sowie nordwestlich der Dorfstraße

(Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch)

Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 für das Gebiet „Bohnrader Weg“ nordöstlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L 184, südwestlich der Erich-Kästner-Schule sowie nordwestlich der Dorfstraße.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat am 05.07.2010 die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 66 für das Gebiet „Bohnrader Weg“ nordöstlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L 184, südwestlich der Erich-Kästner-Schule sowie nordwestlich der Dorfstraße, beschlossen.
Planungsziel ist die Ausweisung von Wohnbau- und Grünflächen.

Allen an der Planung Interessierten wird in der Zeit vom 30.07. bis 09.08.2010 während folgender Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 2. Stock, Zimmer 202, Gelegenheit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen sowie zur Äußerung und Erörterung der Planungen gegeben:

Montag, Dienstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montag 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Während der vorgenannten Öffnungszeiten können auch Äußerungen bei der vorgenannten Dienststelle zur Niederschrift aufgegeben werden.
Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im beiliegenden Übersichtsplan dargestellt.


Stockelsdorf, 13.07.2010

Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin

L.S.

Gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann

21.07.2010