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Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 80 für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck

Bauleitplanung der Gemeinde Stockelsdorf
Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 80 für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck
Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung)

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 20.03.2017 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 80 für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck und die Begründung liegen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 07.04.2017 bis 08.05.2017 in der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, Bauamt, 2. Stock, Zimmer 204, während folgender Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung (Telefon: 0451 4901-300) öffentlich aus:

Montag, Dienstag und Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Montag 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Mit dem vorgenannten Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung von Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten mit Sozialwohnungen geschaffen werden.

Umweltbezogene Informationen enthalten die folgenden, ebenfalls ausliegenden Unterlagen:

1. Umweltbericht als Teil der Begründung zum Bebauungsplan Nummer 80
2. Landschaftsplan der Gemeinde Stockelsdorf
3. Geotechnische Gutachten vom 11.09.2015 und 12.12.2016
4. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Absatz 1 BauGB
5. Eingaben von Privatpersonen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB

Zu den einzelnen Schutzgütern sind folgende Arten umweltbezogener Informationen enthalten:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Menschen:

- finden sich in 1, 2, 4, 5 (Stellungnahme Kreis Ostholstein vom 16.08.2016, Eingaben von Privatpersonen)
Es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu:
Wohnumfeldfunktionen, Verkehrs- und Abgasbelästigung, Verschattung der Grundstücke.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere:

- finden sich in 1 und 2
Es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu:
Auswirkungen der Planung auf die Lebensräume von Tieren.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen:

- finden sich in 1, 2, 4, 5 (Stellungnahme Kreis Ostholstein vom 02.12.2015, Schleswig-Holstein Netz AG vom 11.07.2016, Zweckverband Ostholstein vom 07.07.2016, Eingaben von Privatpersonen)
Es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu:
Vorhandenen Vegetationsbestand, Einschätzung des Vorkommens geschützter Arten und geschützter Biotope (Knicks), Auswirkungen der Planung auf die Lebensräume von Pflanzen, Ausgleichsmaßnahmen, Pflanzstandorte von Bäumen im Straßenbereich.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser:

- finden sich in 1, 2, 3, 4, 5 (Stellungnahme Kreis Ostholstein vom 16.08.2016, Wasser- und Bodenverbandes vom 25.07.2016, Eingaben von Privatpersonen)
Es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu:
vorhandene Bodenverhältnisse, Altlasten, Baugrundaufbau und -bewertung, vorhandene Oberflächengewässer, Grundwasser; Eingriffe durch das Vorhaben in die Schutzgüter Boden und Wasser, Behandlung des Ober- und Unterbodens, Wasserschutz.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft:

- finden sich in 1 und 2
Es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu:
Klimatische Ausgangssituation einschließlich Luftgüte und mögliche mikroklimatische Auswirkungen der Planung.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft:

- finden sich in 1, 2, 4, 5 (Stellungnahme Kreis Ostholstein vom 02.12.2015, Eingaben von Privatpersonen)
Es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu:
Erhaltung von Knicks, Eingriffe durch das Vorhaben in das Schutzgut Landschaft; Ausgleichsmaßnahmen, Naturschutz, Landschaftsschutz, Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter:

- finden sich in 1, 2, 4, (Stellungnahme Archäologisches Landesamt vom 05.07.2016, Zweckverband Ostholstein vom 07.07.2016, Kreis Ostholstein vom 02.12.2015 und vom 16.08.2016.)
Es werden Aussagen getroffen beziehungsweise Hinweise gegeben zu:
Prüfung des Vorhandenseins von Kultur- und sonstigen Sachgütern.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogene Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der genannten Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der vorgenannten Behörde abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nummer 80 unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nummer 80 nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.

29.03.2017