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Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zur Lübeck

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Betreff: Bauleitplanung der Gemeinde Stockelsdorf
hier: Genehmigung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neuaufstellung- für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zur Lübeck

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein hat mit Bescheid vom 18.07.2017, Aktenzeichen.: IV 264-512.111-55.040 (19.Änderung), die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 30.05.2017 beschlossene 19. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- der Gemeinde Stockelsdorf für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zur Lübeck, nach § 6 Absatz 1 Baugesetzbuch genehmigt.
Die Erteilung dieser Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neuaufstellung-, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf, Bauamt, 2. Stock, Zimmer 203, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften (§ 215 Absatz 2 Baugesetzbuch) und Mängel der Abwägung

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Absatz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Absatz 1 BauGB).

Ergänzend ist der Text dieser amtlichen Bekanntmachung auch im Internet unter www.stockelsdorf.de-Bekanntmachungen- Amtliche Bekanntmachungen-Veröffentlichung der Bauleitplanung- ab 03.08.2017 einzusehen.

Übersichtsplan:

Stockelsdorf, 28.07.2017                                                  Gemeinde Stockelsdorf
                                                                                      Die Bürgermeisterin
                                                    L.S.                            Gez. Brigitte Rahlf-Behrmann