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Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das Instrument zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde Stockelsdorf. Sie wird in einem zweistufigen Verfahren durchgeführt, welches seine rechtliche Grundlage im Baugesetzbuch findet. In der vorbereitenden Bauleitplanung wird ein Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt. Danach werden in der verbindlichen Bauleitplanung die Bebauungspläne für Teilbereiche des Gemeindegebietes aufgestellt. Während der Flächennutzungsplan nur eine behördenverbindliche Darstellung über die Grundzüge der Flächennutzung enthält, regeln die Bebauungspläne die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich. Die Bebauungspläne schaffen somit die Vorraussetzungen für die Baugenehmigungen der Bauaufsichtsbehörden.

Auf diesen Seiten können Sie sich die derzeit gültigen Pläne der Gemeinde Stockelsdorf ansehen.
Die Pläne lassen sich vergrößern und auch ausdrucken, sie sind jedoch nicht maßstabsgerecht.

Hinweis:

Die auf diesen Seiten zur Ansicht veröffentlichten Pläne und Satzungen dienen lediglich der vorläufigen Orientierung. Verbindlich sind nur die in der Gemeindeverwaltung ausliegenden und dort einsehbaren, rechtskräftig gesiegelten Exemplare. Die Auflistungen erheben auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie werden jedoch fortlaufend ergänzt und korrigiert. Ansprüche können aus einer eventuellen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Auflistungen, der Pläne oder der Texte nicht geltend gemacht werden.