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29.03.2016

Aktualisierte Karte mit Abwägungsbereichen für die Windenergienutzung

Als Anhaltspunkte für die Prüfung von Ausnahmen nach § 18a Absatz 2 Landesplanungsgesetz (LaplaG) wurden für die drei Planungsräume in Schleswig-Holstein Karten mit sogenannten Abwägungsbereichen für die Windenergienutzung erstellt. In diesen Bereichen sind Ausnahmen möglich, wenn Abwägungskriterien nicht entgegenstehen. Außerhalb der Bereiche ist die Windenergienutzung ausgeschlossen. Anbei die aktualisierte Karte für das Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf.