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Auszug - Verlagerung straßenverkehrsrechtlicher Zuständigkeiten auf die Gemeinde Stockelsdorf  

28. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:14 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V17/100/OA Verlagerung straßenverkehrsrechtlicher Zuständigkeiten auf die Gemeinde Stockelsdorf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Henk, Michael
Federführend:Ordnungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Die Gemeinde Stockelsdorf stellt keinen Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde in Eutin zur Erlangung der Zuständigkeit für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO).

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig