Auszug - Netzentwicklungsplan Strom Bedarfsermittlung 2017-30, vorläufige Prüfungsergebnisse Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Wiegand erläutert die vorläufigen Prüfungsergebnisse zur Bedarfsermittlung 2017-2030 für den Netzentwicklungsplan Strom und den Verwaltungsvorschlag für eine Stellungnahme gegenüber der Bundesnetzagentur.
Zum aktuellen Stand der 380 kV-Ostküstenleitung führt die TenneT am 20.09.2017 in Lensahn und am 21.09.2017 in Sarkwitz öffentliche Informationsveranstaltungen durch. Die Dorfvorsteher sind informiert, die Termine sind auch auf der Homepage der Gemeinde Stockelsdorf einsehbar.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber der Bundesnetzagentur folgende Stellungnahme abzugeben:
„Die Gemeinde Stockelsdorf begrüßt, dass die Maßnahme M468 in den vorläufigen Prüfungsergebnissen des Netzentwicklungsplanes Strom vorbehaltlich weiterer Erkenntnisse als nicht bestätigungsfähig angesehen wird.
Die Maßnahmen M351 und M49 werden dagegen weiterhin als bestätigungsfähig angesehen. Hier bezweifelt die Gemeinde Stockelsdorf die energiepolitische Notwendigkeit. Für beide Maßnahmen kann im Entwurf des NEPs lediglich die Wirksamkeit, aber keine Erforderlichlichkeit bestätigt werden.
Die Nachhaltigkeit der Maßnahme M351 ist abhängig von einem regionalen Ausbau der Windenergie, der aber zurzeit durch die im Koalitionsvertrages für die 19. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages angekündigte grundlegende Überarbeitung der Regionalpläne Wind sowie die Ausschreibungspraxis des EEG 2017 nicht abschätzbar ist.
Die Notwendigkeit der Maßnahme M49 beruht auf dem Leistungstransport über das „Baltic Cable“. Hier kann nicht nachvollzogen werden, inwiefern das eher selten auftretende Ereignis einer Drosselung der Übertragungsleistung aufgrund eines Ausfalls des vorhandenen 220-kV-Netzes zwischen Lübeck und Siems den Neubau einer Höchstspannungsleitung rechtfertigt.
Die Gemeinde Stockelsdorf bittet die genannten Maßnahmen noch einmal auf ihre energiepolitische Notwendigkeit - insbesondere im Hinblick auf die entstehende regionale Belastung - zu überprüfen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15
Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen:13