Vorlage - V17/026/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
nicht relevant
Begründung:
Mit der Aufstellung des B.-Planes Nr. 79 für das Gebiet nordöstlich der Hermannstraße (zwischen den Hausnummern 6, 12 und 12 a) und südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Okonek Straße (Hausnummern 7 c, d, e, 11, 11 a und 18) wurde aus Gründen der Planungssicherheit auf der Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 18.05.2015 die Veränderungssperre erlassen, die am 21.05.2017 abläuft.
Da durch den Verfahrensstand des B.-Planes Nr. 79 nicht anzunehmen ist, dass vor Ablauf des 21.05.2017 die Rechtskraft dieses Planes eintreten wird, wird empfohlen, gem. § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch die Veränderungssperre um 1 Jahr zu verlängern.
Ein entsprechender Satzungstext über die Verlängerung der Veränderungssperre liegt dieser Vorlage bei.
Beschlussvorschlag:
- Die dieser Vorlage beigefügte Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre für den sich in der Aufstellung befindenden Bebauungsplan Nr. 79 für das Gebiet nordöstlich der Hermannstraße (zwischen den Hausnummern 6, 12 und 12 a) und südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Okonek Straße (Hausnummern 7 c, d, e, 11, 11 a und 18), wird beschlossen.
- Die o. a. Satzung ist gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5 Baugesetzbuch bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen: keine
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Satzung (63 KB) |