Vorlage - V17/098/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Keine Relevanz
Begründung:
Nach der Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und Abwasserleitungen ( SÜVO ) sind die Abwasserbeseitigungspflichtigen verpflichtet gewesen, bis zum Jahr 2012 alle Schmutz- und Mischwasserleitungen auf Dichtheit zu überprüfen. Die Überprüfung der öffentlichen Leitungen ist im Jahr 2011 zu Abschluss gebracht worden. Im Zuge der durchgeführten Kanaluntersuchungen sind Schäden festgestellt worden, die behoben werden müssen.
Die erforderlichen Arbeiten für den Bauabschnitt 2017 wurden vom beauftragten Ingenieurbüro in die Bereiche Schlauchlining ( Investiv ) und Roboterverfahren ( Aufwand ) aufgeteilt und beschränkt ausgeschrieben. Die Submission hat am 23.05.2017 stattgefunden.
Es wurden 5 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Nach Auswertung der Angebote ist die Firma Diringer & Scheidel aus Oldenburg mit einer Angebotsendsumme in Höhe von 200.065,39 € die wirtschaftlichste Bieterin.
Der Vergabevorschlag des beauftragten Ingenieurbüros ist in ALLRIS als nichtöffentliche Anlage einsehbar.
Beschlussvorschlag:
Der Auftrag für die Sanierung des Schmutzwasserkanals BA 2017 wird der Firma Diringer & Scheidel aus Oldenburg zum Angebotsendpreis in Höhe von 200.065,39 € incl. MwSt. erteilt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
200.065,39 | Euro einmalig |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: 538010/0902000 Projekt 2001 für Schlauchling 538010/5221020 für Roboterverfahren | |
Anlage/n:
Vergabevorschlag des Ingenieurbüros ( nichtöffentlich )