Vorlage - V17/147/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
nicht relevant
Begründung:
Aufgrund von nicht präzise ausgearbeiteten Vorlagen (Formulierungen und Lagepläne) sind die vom Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit am 20.09.2016 empfohlenen und von der Gemeindevertretung am 10.10.2016 gefassten Beschlüsse über die Widmung von Straßen und Wegen in der Gemeinde Stockelsdorf wie folgt zu modifizieren.
Lohstieg (Anlage 1):
Das Flurstück 270/6 ist dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Das Flurstück 270/5 ist nicht zu widmen, da es sich, wie im B-Plan Nr. 68 festgesetzt, um eine private Stellplatzfläche handelt.
Ulmenweg (Anlage 2):
Der zu widmende Bereich Ulmenweg (Teil aus 283/38) ist um das Flurstück 283/40 zu erweitern.
Robinienweg (Anlage 3):
Die Flurstücke 305/6, 305/15 und ein Teil aus 283/38 werden gewidmet.
Der Teil des Flurstücks 283/38, welcher sich im Straßenbereich des Herrengartenweges befindet, wird nicht mit dem Robinienweg zusammen gewidmet.
Die aufgeführten Straßenflächen (siehe Anlage 1-3) sollen gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.
Die aufgeführten Straßenflächen (siehe Anlage 1 - 3) befinden sich zurzeit noch nicht im Eigentum der Gemeinde Stockelsdorf.
Die gemäß § 6 Abs. 3 StrWG für die Widmung erforderliche Zustimmung der Eigentümer wurde von diesen im Rahmen der abgeschlossenen Erschließungsverträge geleistet.
Die Übertragung der öffentlichen Einrichtung auf die Gemeinde wird durch die Verwaltung zeitnah durchgeführt.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt:
die nachstehend aufgeführten Straßenflächen (siehe Anlage 1 - 3) innerhalb der geschlossenen Ortschaft Stockelsdorf gemäß § 6 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Straße | Gemarkung | Flur | Flurstück(e) |
Lohstieg | Stockelsdorf | 6 | 270/6 |
Ulmenweg | Stockelsdorf | 4 | 283/38 teilweise, 283/40 |
Robinienweg | Stockelsdorf | 4 | 305/6, 305/15, 283/38 teilweise |
Die Eigentümer der o.g. Straßen haben der Widmung im Rahmen der abgeschlossenen Erschließungsverträge zugestimmt (§6 Abs. 3 StrWG).
Die o.g. Straßen (siehe Anlage 1 - 3) werden gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a StrWG in die Gruppe der Ortsstraßen eingestuft.
Eine Beschränkung auf bestimmte Nutzungsarten wird nicht verfügt.
Die Lagepläne (Anlage 1-3) sind Bestandteil der Widmung
Anlage/n: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Lagepläne 1-3 (2396 KB) |