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Vorlage - V17/147/BA  

Betreff: Widmung von Straßen und Wegen in der Gemeinde Stockelsdorf (Modifizierung von gefassten Beschlüssen)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schuldt, Tanja
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
19.09.2017 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
09.10.2017 
29. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

nicht relevant

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Aufgrund von nicht präzise ausgearbeiteten Vorlagen (Formulierungen und Lagepläne) sind die vom Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit am 20.09.2016 empfohlenen und von der Gemeindevertretung  am 10.10.2016 gefassten Beschlüsse über die Widmung von Straßen und Wegen in der Gemeinde Stockelsdorf wie folgt zu modifizieren.

 

Lohstieg (Anlage 1):

Das Flurstück 270/6 ist dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

Das Flurstück 270/5 ist nicht zu widmen, da es sich, wie im B-Plan Nr. 68 festgesetzt, um eine private Stellplatzfläche handelt.

 

Ulmenweg (Anlage 2):

Der zu widmende Bereich Ulmenweg (Teil aus 283/38) ist um das Flurstück 283/40 zu erweitern.

 

Robinienweg (Anlage 3):

Die Flurstücke 305/6, 305/15 und ein Teil aus 283/38 werden gewidmet. 

Der Teil des Flurstücks 283/38, welcher sich im Straßenbereich des Herrengartenweges befindet, wird nicht mit dem Robinienweg zusammen gewidmet.

 

Die aufgeführten Straßenflächen (siehe Anlage 1-3) sollen gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.

Die aufgeführten Straßenflächen (siehe Anlage 1 - 3) befinden sich zurzeit noch nicht im Eigentum der Gemeinde Stockelsdorf. 

Die gemäß § 6 Abs. 3 StrWG für die Widmung erforderliche Zustimmung der Eigentümer wurde von diesen im Rahmen der abgeschlossenen Erschließungsverträge geleistet.

Die Übertragung der öffentlichen Einrichtung auf die Gemeinde wird durch die Verwaltung zeitnah durchgeführt.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss empfiehlt  / Die Gemeindevertretung beschließt:

 

die nachstehend aufgeführten Straßenflächen (siehe Anlage 1 - 3) innerhalb der geschlossenen Ortschaft Stockelsdorf gemäß § 6 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr zu widmen. 

 

Straße

Gemarkung

Flur

Flurstück(e)

Lohstieg

Stockelsdorf

6

270/6

Ulmenweg

Stockelsdorf

4

283/38 teilweise,  283/40

Robinienweg

Stockelsdorf

4

305/6,  305/15,  283/38 teilweise

 

Die Eigentümer der o.g. Straßen haben der Widmung im Rahmen der abgeschlossenen Erschließungsverträge zugestimmt (§6 Abs. 3 StrWG).

 

Die o.g. Straßen (siehe Anlage 1 - 3) werden gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a StrWG in die Gruppe der Ortsstraßen eingestuft.

Eine Beschränkung auf bestimmte Nutzungsarten wird nicht verfügt.

 

Die Lagepläne (Anlage 1-3) sind Bestandteil der Widmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n: 3

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Lagepläne 1-3 (2396 KB)