Vorlage - V17/167/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Keine Relevanz.
Begründung:
Am 31.01.2017 wurde der erste Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2030 (NEP) durch die Übertragungsnetzbetreiber an die Bundesnetzagentur überreicht. Der NEP zeigt den grundsätzlichen Ausbaubedarf des Stromnetzes in verschiedenen Szenarien auf.
Im damaligen Entwurf des NEP 2030 war unter anderen die Maßnahme M468 Lübeck – Krümmel enthalten. Ziel war die Errichtung einer neuen 380-kV-Leitung zwischen Lübeck (UW Stockelsdorf) und Krümmel auf etwa 80 km Länge.
Hierzu hat die Gemeinde Stockelsdorf im Februar 2017 eine ablehnende Stellungnahme abgegeben.
Jetzt wurden die vorläufigen Prüfungsergebnisse zur Bedarfsermittlung 2017-2030 für den Netzentwicklungsplan Strom durch die Bundesnetzagentur vorgelegt. In diesem ist die Maßnahme M 468 Lübeck – Krümmel „vorbehaltlich weiterer Erkenntnisse nicht bestätigungsfähig“. (Anlage 1)
Der Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf wurde somit gefolgt.
Die Maßnahmen M351 Göhl-Lübeck (Anlage 2), M49 Lübeck-Siems (Anlage 3) und M50 Lübeck-Kreis Segeberg (Anlage 4) sind dagegen weiterhin vorbehaltlich weiterer Erkenntnisse bestätigungsfähig.
Stellungnahmen können bis zum 16.10.2017 bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden.
Die Verwaltung schlägt vor, folgende Stellungnahme abzugeben:
„Die Gemeinde Stockelsdorf begrüßt, dass die Maßnahme M468 in den vorläufigen Prüfungsergebnissen des Netzentwicklungsplanes Strom vorbehaltlich weiterer Erkenntnisse als nicht bestätigungsfähig angesehen wird.
Die Maßnahmen M351 und M49 werden dagegen weiterhin als bestätigungsfähig angesehen. Hier bezweifelt die Gemeinde Stockelsdorf die energiepolitische Notwendigkeit. Für beide Maßnahmen kann im Entwurf des NEPs lediglich die Wirksamkeit, aber keine Erforderlichlichkeit bestätigt werden.
Die Nachhaltigkeit der Maßnahme M351 ist abhängig von einem regionalen Ausbau der Windenergie, der aber zurzeit durch die im Koalitionsvertrages für die 19. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages angekündigte grundlegende Überarbeitung der Regionalpläne Wind sowie die Ausschreibungspraxis des EEG 2017 nicht abschätzbar ist.
Die Notwendigkeit der Maßnahme M49 beruht auf dem Leistungstransport über das „Baltic Cable“. Hier kann nicht nachvollzogen werden, inwiefern das eher selten auftretende Ereignis einer Drosselung der Übertragungsleistung aufgrund eines Ausfalls des vorhandenen 220-kV-Netzes zwischen Lübeck und Siems den Neubau einer Höchstspannungsleitung rechtfertigt.
Die Gemeinde Stockelsdorf bittet die genannten Maßnahmen noch einmal auf ihre energiepolitische Notwendigkeit - insbesondere im Hinblick auf die entstehende regionale Belastung - zu überprüfen.“
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber der Bundesnetzagentur die in der Begründung zu dieser Vorlage enthaltene Stellungnahme abzugeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
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Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | NEP Anlage 1 bis 4 (5775 KB) |