A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Kinder- und Jugendbeteiligung

Text überspringen

 

Kinder und Jugendliche müssen an allen Angelegenheiten, die eine Stadt oder Gemeinde beschließt und die für die Kinder und Jugendlichen wichtig sind, beteiligt werden. Das schreibt die Gemeindeordnung in Schleswig Holstein vor.

Damit setzt Schleswig-Holstein einen wichtigen Teil der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen um.

Auch die Hansestadt Lübeck muss, Kinder und Jugendliche an Planungen und Vorhaben beteiligen.

Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung der Hansestadt Lübeck

Um diese Aufgabe gut zu erfüllen, hat die Hansestadt Lübeck 2018 die Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung eingerichtet. Die Fachstelle unterstützt die Verwaltung bei der Planung von Beteiligungsverfahren und berät Einrichtungen und Institutionen, die die Beteiligung in ihren Einrichtungen voranbringen wollen.
 

Die Kolleg:innen der Fachstellen sind Ansprechpartner: innen:

Für Kinder und Jugendliche

Für Verwaltung, Politik und Institutionen

Weitere Aufgaben der Fachstelle:

 

 

Zuständige Stelle

Text überspringen

Beauftragte für Kinder- und Jugendbeteiligung

4.513 – Jugendarbeit
Kronsforder Allee 2-6

23560 Lübeck

Rechtsgrundlage

Text überspringen

 

Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen

Gemeindeordnung Schleswig Holstein