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Sozialhilfe beantragen
[Nr.99107009017000 ]

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Wenn Ihr Einkommen (z.B. Rente) und Vermögen im Alter oder bei Erwerbsminderung nicht für die Finanzierung Ihres notwendigen Lebensunterhalts ausreichen, können Sie Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
Die Leistungen umfassen insbesondere den notwendigen Lebensunterhalt einschließlich angemessener Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.
Leistungen  der Grundsicherung im Alter und  Erwerbsminderung können in Anspruch nehmen:

Sie können den Antrag auf Leistungen der Grundsicherung auch stellen, wenn Sie in einem Heim (stationäre Einrichtung) leben.

An wen muss ich mich wenden?

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Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Gebühren fallen an?

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Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

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Rechtsgrundlage

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Anträge / Formulare

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Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde-/Amts- oder Stadtverwaltung.

Oder als Download auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

Was sollte ich noch wissen?

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Unterhaltsansprüche, die Sie gegenüber Ihren Kindern und Eltern haben, bleiben unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100.000 Euro liegt.

Weitere Informationen zur Grundsicherung im Alter erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Deutschen Rentenversicherung.