A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Hunde: anmelden / abmelden
[Nr.99110007000000 ]

Text überspringen

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.

An wen muss ich mich wenden?

Text überspringen

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Text überspringen

Informationen zum Hundegesetz Schleswig-Holstein finden Sie hier:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tierschutz/Hunde/_documents/hundehaltung_privat.html