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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
[Nr.99107015000000 ]

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Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie
eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkei-
ten erhalten.

Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen
Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden.

Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie
bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu-
erst genommen werden müssen, informiert.

Sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können unter Um-
ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten gewährt werden:

Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis-
tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun-
gen bekommen
:

An wen muss ich mich wenden?

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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In der Regel keine Unterlagen erforderlich
Im Einzelfall kann das Sozialamt erforderliche Unterlagen anfor-
dern.

Welche Gebühren fallen an?

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Kostenart: kostenlos

Welche Fristen muss ich beachten?

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Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.

Rechtsgrundlage

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