A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Reisepass: Vorläufiger Reisepass
[Nr.99085001012005 ]

Text überspringen

Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Reisepasses  oder eines Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Passbehörde kann die Vorlage von geeigneten Belegen (zum Beispiel Flugticket für eine kurzfristig anzutretende Reise) verlangen.
Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Pässen ist dem jeweiligen Benutzungszweck anzupassen, sie darf jedoch höchstens ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Text überspringen

Welche Gebühren fallen an?

Text überspringen

Es werden Gebühren in Höhe von 26,00 Euro erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Text überspringen

Das Dokument sollte beantragt werden, sobald sich die Notwendigkeit dafür ergibt.

Rechtsgrundlage

Text überspringen

Was sollte ich noch wissen?

Text überspringen

Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen ausländischer Staaten finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Mit der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses sollte gleichzeitig ein endgültiger Reisepass beantragt werden.

Häufige Fragen und Antworten zu Pässen

Text überspringen

Auf der Seite des Innenministeriums finden Sie häufige Fragen und Antworten zu Pässen:

Link zum Bundesinnenministerium

Dokumente

Einverstaendnis-Ausweis-Kind.pdf (PDF, 52 kB)