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Anliegerbescheinigung beantragen
[Nr.99012003000000 ]

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Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

An wen muss ich mich wenden?

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die zuständige Gemeinde

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Welche Gebühren fallen an?

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Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

Rechtsgrundlage

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Zuständige Stelle

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die zuständige Gemeinde