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Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende
[Nr.99108003001001 ]

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Handwerkern und anderen Gewerbetreibenden können bei zwingender Erfordernis Ausnahmen von Halt- und Parkverboten genehmigt werden. Voraussetzung ist, dass eine Berufsausübung anderenfalls nicht möglich oder nicht zumutbar wäre.

An wen muss ich mich wenden?

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An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde), in deren Bezirk die Halt- und Parkverbote bestehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Unterlagen zum Nachweis des Erfordernisses einer Ausnahme.

Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro, je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug/Person, an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet erteilt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

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Anträge / Formulare

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Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?

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Es können auch regional übergreifende Ausnahmegenehmigungen von einer der betroffenen zuständigen Stellen erteilt werden. Hierzu wäre dann eine vorherige Abstimmung zwischen den einzelnen Straßenverkehrsbehörden erforderlich.