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Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
[Nr.99050055000000 ]

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Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:

An wen muss ich mich wenden?

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Gewerbebehörde

Wichtiger Hinweis:

Für die Anzeige eines überwachungsbedürftigen Gewerbes über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Welche Gebühren fallen an?

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Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr

Rechtsgrundlage

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