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Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte): Erlaubnis/Festsetzung
[Nr.99050032002000 ]

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Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung oder einen Markt veranstalten wollen, benötigen Sie dafür die sogenannte Festsetzung der zuständigen Behörde. Sie müssen die Festsetzung schriftlich beantragen. Mit der Festsetzung dürfen Sie als Veranstalter die Messe, Ausstellung oder einen Markt abhalten, sind jedoch gleichzeitig auch zur Durchführung der Veranstaltung verpflichtet. Die Veranstaltung wird von der zuständigen Stelle jedoch nur festgesetzt, wenn die Voraussetzungen der Gewerbeordnung erfüllt sind.

Weitere Voraussetzungen:

Sobald die Veranstaltung festgesetzt wurde, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Die Festsetzung kann mit Auflagen verbunden werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Die Behörde kann weitere Unterlagen anfordern (zum Beispiel eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung).

Welche Gebühren fallen an?

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Die Gebühr für die Festsetzung einer Veranstaltung beträgt 232,00 ¤ (Erstantrag) beziehungsweise 70,00 ¤ (Folgeantrag).

Welche Fristen muss ich beachten?

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Eine Antragsfrist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Antragstellung (bis zu sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert.

Rechtsgrundlage

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§ 31 Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOGHAV13P31/part/S

Verordnung zur Durchführung des § 31 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SOG%C2%A731DVHApP3