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Gefährliche Hunde: Ausbildung und Abrichtung
[Nr.99110009029001 ]

Leistungsbeschreibung

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Das zielgerichtete Ausbilden und Abrichten von Hunden zu gefährlichen Hunden ist verboten. In Schleswig-Holstein ist es grundsätzlich verboten, gefährliche Hunde mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit auszubilden (gemäß § 3 Gesetz über das Halten von Hunden - Hundegesetz - HundeG).

Ausnahmen vom Aggressionsausbildungsverbot:

Das Abrichten von Hunden ist auch gemäß § 3 TierSchG verboten. Es kann keine Ausnahme von dem Verbot beantragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

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An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Rechtsgrundlage

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Informationen zum Hundegesetz Schleswig-Holstein finden Sie hier:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tierschutz/Hunde/_documents/hundehaltung_privat.html