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Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
[Nr.99110003001003 ]

Leistungsbeschreibung

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Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).

An wen muss ich mich wenden?

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An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Rechtsgrundlage

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§ 15 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG).

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Informationen zum Hundegesetz Schleswig-Holstein finden Sie hier:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tierschutz/Hunde/_documents/hundehaltung_privat.html