Urkundenanforderung
Eine Geburts-, Sterbe- oder Eheurkunde (auch internationale) erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburts-, Sterbe- oder Heiratsortes, wenn der Personenstandsfall nach dem 01.01.1876 beurkundet wurde. Nur dort darf eine neue Urkunde ausgestellt werden.
Geburtseinträge, die älter als 110 Jahre, Heiratseinträge die älter als 80 Jahre und Sterbeeinträge, die älter als 30 Jahre sind, werden ab dem 01.01.2009 an das Archiv abgegeben. Urkunden werden dann nicht mehr ausgestellt; Sie haben jedoch die Möglichkeit, Reproduktionen aus dem Archivgut zu erstellen. Auch hierzu wenden Sie sich bitte an das Standesamt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für eine Urkunde beträgt 10,00 €, für jede weitere Urkunde aus dem Vorgang 5,00 €.
Personenstandsurkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei.
Dokumente
Urkundenanforderung (ausfüllbares pdf) (PDF, 468 kB)