Bundestagswahl am 23.02.2025
Nachfolgend finden Sie einige wichtige Hinweise zur Bundestagswahl am 23.02.2025.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft sind. Auch im Ausland lebende Deutsche können auf Antrag in der Regel mitwählen.
Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind unter anderem Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde oder schuldunfähige Straftäter, die in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurden.
Wahlbenachrichtigung
Im Zeitraum vom 15.01.2025 bis spätestens 01.02.2025 erhalten alle Wahlberechtigten, die von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, eine Wahlbenachrichtigung. Die Zustellung erfolgt durch die Deutsche Post AG. Für die Ausübung des Wahlrechtes ist die Vorlage des Wahlbenachrichtigungsschreibens nicht erforderlich, die Vorlage des Personalausweises ist ausreichend.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, finden Sie in der folgenden Liste den für Sie zutreffenden Wahlbezirk und Wahlraum, indem Sie nach Ihrer Dorfschaft oder Straße suchen: Bundestagswahl 2025 Stimmbezirke-Wahllokale-Gebietseinteilung.PDF
Briefwahl
Anstelle der persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal am Sonntag, dem 23.02.2025, besteht auch die Möglichkeit, vorab im Rathaus per Briefwahl zu wählen. Um im Rathaus der Gemeinde Stockelsdorf, Bürgerbüro, Zimmer 01 bis 03, Ahrensböker Straße 7 in 23617 Stockelsdorf direkt vor Ort wählen zu können, bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Personalausweis mit. Briefwahlanträge direkt vor Ort im Briefwahlbüro können nur bis Freitag, den 21.02.2025 um 15 Uhr gestellt werden. Danach ist ein Antrag nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung beim Briefwahlbüro möglich und dies auch nur bis zum Wahltag um 15 Uhr.
Es besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen auch schriftlich zu beantragten. Die Wahlberechtigten können hierfür die Rückseite der Wahlbenachrichtigung nutzen oder unter Angabe ihrer vollständigen persönlichen Angaben eine Mail an briefwahl@stockelsdorf.de schicken. Ebenso können Sie die Unterlagen zur Briefwahl online beantragen oder Sie nutzen einfach den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Aufgrund des vorgezogenen Wahltermins verkürzt sich der Zeitraum, in dem die Briefwahl möglich sein wird. Bitte beachten Sie, dass die Briefwahl vor Ort und der Versand der Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab 06.02.2025 beginnen wird, da der Druck der Stimmzettel erst nach Abschluss der Zulassung der Wahlvorschläge erfolgen kann. Dieses wird erst nach einer möglichen Beschwerdesitzung am Donnerstag, dem 30.01.2025, der Fall sein.
Sowohl bei der Antragstellung als auch bei der Rücksendung der Briefwahlunterlagen sind die Laufzeiten der Deutschen Post AG zu berücksichtigen. Ihr schriftlicher Wahlscheinantrag sollte spätestens am Mittwoch, den 19.02.2025, im Rathaus eingegangen sein. Ihr roter Wahlbrief (Rücksendung) muss so rechtzeitig abgesandt werden, dass dieser spätestens am Wahlsonntag, den 23.02.2025, bis 18.00 Uhr eingehen kann. Zur Vermeidung von Postlaufzeiten wird zu einer persönlichen Abgabe des roten Wahlbriefes im Rathaus geraten.
Generell empfiehlt die Gemeinde Stockelsdorf ihren Bürgerinnen und Bürgern für die bevorstehende Bundestagswahl die persönliche Stimmabgabe im jeweiligen Wahllokal oder vorab im Wege der persönlichen Vorsprache im Briefwahlbüro des Rathauses.
Die persönliche Briefwahl ist während der Öffnungszeiten des Rathauses und zusätzlich am Samstag, den 15.02.2025, zwischen 08.00 und 12.00 Uhr sowie am Freitag, den 21.02.2025, zwischen 13.00 und 15.00 Uhr möglich.
Wahlergebnis
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Bekanntmachungen
Weitere Informationen zu dieser Wahl erhalten Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de