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27.02.2017

Öffentliche Regionalveranstaltung der Landesregierung zur Windkraftplanung

SHGT - info - intern Nummer 39/17

Wie bereits in info - intern Nummer 201/16 angekündigt, richtet die Landesregierung während des laufenden Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans und zur Teilaufstellung der Regionalpläne zum Thema Windenergie 4 öffentliche Regionalveranstaltungen aus, in denen die Planungsentwürfe erläutert, über die rechtlichen Hintergründe informiert und aufgezeigt wird, wie Bürgerinnen und Bürger, Kommunen sowie Verbände und Initiativen ihre Vorschläge und Bedenken in das Verfahren einbringen können. Derartige Regionalkonferenzen haben bereits 2016 mit insgesamt rund 3.500 Teilnehmern stattgefunden.

Beginn der Veranstaltungen ist jeweils 18:00 Uhr, der Einlass beginnt um 17:00 Uhr, das Ende ist gegen 21:30 Uhr vorgesehen. Die Veranstaltungen finden an folgenden Terminen statt:

  • Freitag, 10. März 2017 in Kiel: RBZ Wirtschaft, Westring 444, 24118 Kiel
  • Freitag, 24. März 2017 in Husum: NordseeCongressCentrum HUSUM, Am Messeplatz 12-18, 25813 Husum
  • Mittwoch, 29. März 2017 in Bad Oldesloe: Stormarnhalle, Am Bürgerpark, 23843 Bad Oldesloe
  • Freitag, 31. März 2017 in Meldorf: Dithmarschenhalle, Rosenstraße 6, 25704 Meldorf

Anmeldeschluss ist jeweils 3 Tage vor der Veranstaltung. Die Anmeldemöglichkeit befindet sich im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de/Windenergie.
Die Staatskanzlei geht davon aus, dass diese Großveranstaltungen eher nicht die geeigneten Orte sind, um fachliche Fragen der Kommunalverwaltungen im Detail zu erörtern.
Daher hat die Staatskanzlei den Kreisverwaltungen angeboten, zusätzlich zu diesen öffentlichen Großveranstaltungen nicht öffentliche, ausschließlich verwaltungsinterne Veranstaltungen durchzuführen. Diese sollen sich in erster Linie an die Kommunalverwaltungen, aber auch an die ehrenamtlichen Bürgermeister richten. Daher hat die Staatskanzlei bei den Landräten angeregt, im Zeitraum März / April 2017 auf Einladung der Kreise Bürgermeisterdienstversammlungen durchzuführen, in denen die Landesplanung auftritt.