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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 - Neuaufstellung -, 4. Änderung für das Gebiet südwestlich der L 332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße

Bekanntmachung eines Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch
Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat am 12.10.2015 beschlossen, für das Gebiet südwestlich der L 332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße, den Bebauungsplan Nummer 11-Neuaufstellung-, 4. Änderung aufzustellen.
Planungsziel: Mit der Änderung soll eine Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche und Erhöhung der zulässigen Geschosse erfolgen.
Der oben angegebene Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Allen an der Planung Interessierten wird in der Zeit vom 29.10. bis 06.11.2015 im Rathaus der Gemeinde Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 2. Stock, Zimmer 204, Gelegenheit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen sowie zur Äußerung und Erörterung während folgender Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung (Telefon: 0451 4901-300) gegeben:

Montag, Dienstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montag 14.30 Uhr bis 16.30 Uh

Äußerungen können auch bei der vorgenannten Dienststelle während der Öffnungszeiten zur Niederschrift aufgegeben werden.
Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung am 12.10.2015 beschlossen hat, den vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch, auf der Grundlage des § 13 a BauGB aufzustellen.

Stockelsdorf, den 14.10.2015

L.S.

gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin

20.10.2015