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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20,3. Änderung für das Gebiet südöstlich , südwestlich sowie nordöstlich der Amandus-Voigt-Straße

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Stockelsdorf

Bauleitplanung der Gemeinde Stockelsdorf
Bekanntmachung über die öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch des Entwurfes des Bebauungsplanes Nummer 20, 3. Änderung für das Gebiet südöstlich , südwestlich sowie nordöstlich der Amandus-Voigt-Straße
Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch

Der vom Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit in der Sitzung am
20.09.2016 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 20, 3. Änderung für das Gebiet südöstlich , südwestlich sowie nordöstlich der Amandus-Voigt-Straße

Übersichtsplan:

sowie die Begründung liegt in der Zeit vom 27.10. bis 28.11.2016 in der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 2. Stock, Zimmer 204, während folgender Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung (Tel.: 0451/4901300) öffentlich aus:

Montag, Dienstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montag 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Äußerungen können auch bei der vorgenannten Dienststelle während der Öffnungszeiten zur Niederschrift aufgegeben werden.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planungen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der vorgenannten Behörde abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorgenannten Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Stockelsdorf den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung sind.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung am 23.04.2012 beschlossen hat, den vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch, auf der Grundlage des § 13 a Baugesetzbuch aufzustellen.

Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.

Ergänzend ist der Text dieser amtlichen Bekanntmachung im Internet unter www.stockelsdorf.de-Bekanntmachungen-Amtliche Bekanntmachung- ab 18.10.2016 einsehbar.

Stockelsdorf,12.10.2016                                                                            Gemeinde Stockelsdorf
                                                                                                               In Vertretung
                                                  L.S.                                                       Gez. Gurth
                                                                                                               Erster Stellvertreter der Bürgermeisterin

 

Weitere Veröffentlichungsinhalte:

Planzeichnung

Begründung