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Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und des Beschlusses im Rahmen des ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Absatz 4 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 74 für das Gebiet nördlich der Lohstraße, östlich der Straßen Am Hang (Bebauungsplan Nummer 50), Theodor-Storm-Straße und Klaus-Groth-Straße sowie südlich der Fritz-Reuter-Straße und westlich der Kolberger Straße auf der Grundlage des § 13 a BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat in der Sitzung am 02.09.2013 den Bebauungsplan Nummer 74 für das Gebiet nördlich der Lohstraße, östlich der Straßen Am Hang (Bebauungsplan Nummer 50), Theodor-Storm-Straße und Klaus-Groth-Straße sowie südlich der Fritz-Reuter-Straße und westlich der Kolberger Straße , bestehend aus der Planzeichnung - Teil A - und dem Text - Teil B -, als Satzung beschlossen.
Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wird entsprechend berichtigt (14. Änderung).

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat in der Sitzung am 22.10.2014 beschlossen, die Planurkunde des Bebauungsplanes Nummer 74 für das Gebiet nördlich der Lohstraße, östlich der Straßen Am Hang (Bebauungsplan Nummer 50), Theodor-Storm-Straße und Klaus-Groth-Straße sowie südlich der Fritz-Reuter-Straße und westlich der Kolberger Straße, bestehend aus der Planzeichnung - Teil A - und dem Text - Teil B im Rahmen des ergänzenden Verfahrens gemäß § 214 Absatz 4 BauGB um den textlichen Hinweis
„DIN-Vorschriften / technische Regelwerke, auf die in der Bebauungsplanurkunde verwiesen wird, werden im Rathaus der Gemeinde Stockelsdorf, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten“ zu ergänzen sowie den Bebauungsplan unter Hinweis auf diese Ergänzung erneut bekannt zu machen und rückwirkend ab 21.02.2014 in Kraft zu setzen.

Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan Nummer 74 tritt rückwirkend am 21.02.2014 in Kraft.
Alle Interessierten können den Bebauungsplan und die Begründung dazu ab dem 27.10.2014 im Rathaus der Gemeinde Stockelsdorf, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf, während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
DIN-Vorschriften / technische Regelwerke, auf die in der Bebauungsplanurkunde verwiesen wird, können dort ebenfalls während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, Mängel der Abwägung
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Absatz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Absatz 1 BauGB).

Fälligkeit und Erlöschen möglicher Entschädigungsansprüche
Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 Baugesetzbuch über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungs-ansprüchen wird hingewiesen.
Verletzung landesrechtlicher Formvorschriften
Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in § 4 Absatz 3 Gemeindeordnung bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungsplansatzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemein-deordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Stockelsdorf unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

Ergänzend ist der Text dieser amtlichen Bekanntmachung auch im Internet unter www.Stockelsdorf.de -Bürgerservice-Bekanntmachungen-
ab 26.10.2014 einzusehen.

Stockelsdorf, 23.10.2014

L.S.

gezeichnet
Andreas Gurth
stellvertretender Bürgermeister

26.10.2014