Seiteninhalt

Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 11, 5. Änderung für das Gebiet nordöstlich der Heinrichstraße -Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB-

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Bauleitplanung der Gemeinde Stockelsdorf
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nummer 11, 5. Änderung für das Gebiet nordöstlich der Heinrichstraße nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch ( BauGB)

Der vom Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit in der Sitzung am 20.03.2018 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 11, 5. Änderung für das Gebiet nordöstlich der Heinrichstraße und die Begründung liegen in der Zeit vom 30.04. bis 31.05.2018 in der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 2. Stock, Zimmer 204, während folgender Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung (Tel.: 0451/4901300) öffentlich aus:

Montag, Dienstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montag 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet der Gemeinde Stockelsdorf unter der Adresse „ www.stockelsdorf.de - Bekanntmachungen- Amtliche Bekanntmachung-Veröffentlichungen der Bauleitpläne-„ ab 19.04.2018 eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der vorgenannten Behörde abgeben. Folgende umweltrelevante Informationen können ebenfalls bei der vorgenannten Behörde eingesehen werden: Hinweise zur Verkehrsbelastung der L 332, zu archäologische Kulturdenkmale und zu einer artenschutzrechtlichen Bewertung.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung am 08.12.2014 beschlossen hat, den vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch, auf der Grundlage des § 13 a BauGB aufzustellen.

Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.


Übersichtsplan:

Stockelsdorf, 13.04.2018                                    Gemeinde Stockelsdorf
                                                                       Die Bürgermeisterin
                                                   L.S.               Gez. Brigitte Rahlf-Behrmann

Weitere Veröffentlichungsinhalte:

Planzeichung
Begründung
Umweltrelevante Informationen