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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses - Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 83 in Dissau, Gebiet nördlich und östlich der Dissauer Dorfstraße sowie südlich des Grundstückes Dissauer Dorfstraße 62

13.05.2020


Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Stockelsdorf

Bauleitplanung der Gemeinde Stockelsdorf
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 83 in Dissau für das Gebiet nördlich der Dissauer Dorfstraße, östlich der Dissauer Dorfstraße, südlich des Grundstückes Dissauer Dorfstraße 62 sowie des Grundstückes Dissauer Dorfstraße 64 und 64 a und westlich landwirtschaftlich genutzter Fläche sowie der Grundstücke Dissauer Dorfstraße 50 und 52

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat in ihrer Sitzung am 10.02.2020 beschlossen, in Dissau für das Gebiet nördlich der Dissauer Dorfstraße, östlich der Dissauer Dorfstraße, südlich des Grundstückes Dissauer Dorfstraße 62 sowie des Grundstückes Dissauer Dorfstraße 64 und 64 a und westlich landwirtschaftlich genutzter Fläche sowie der Grundstücke Dissauer Dorfstraße 50 und 52, den Bebauungsplan Nummer 83 aufzustellen.
Mit dieser Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung von Einfamilienhäusern und Doppelhäusern geschaffen werden.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch bekannt gemacht.
Zur Verfahrensbeschleunigung hat die Gemeindevertretung ebenfalls am 10.02.2020 beschlossen, den vorgenannten Bebauungsplan auf der Grundlage des § 13 a Baugesetzbuch aufzustellen. Das bedeutet unter anderem, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch, von dem Umweltbericht nach § 2 a Baugesetzbuch, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Absatz 4 Baugesetzbuch, abgesehen wird.

Stockelsdorf, 07.05.2020

L.S.

Gemeinde Stockesldorf

Die Bürgermeisterin

Gezeichnet Julia Samtleben



13.05.2020