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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Stockelsdorf

Bauleitplanung der Gemeinde Stockelsdorf

Bekanntmachung von Aufstellungsbeschlüssen gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat in ihrer Sitzung am 15.06.2020 beschlossen, für folgende Bereich Bebauungspläne aufzustellen:

a) Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 89 für das Gebiet östlich und westlich des Schulweges, südöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Teichstraße, südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Hermannstraße und nordwestlich der Morier Straße sowie nordwestlich des Schulweges und nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Straße An de Wisch zum Zwecke der geordneten städtebaulichen Entwicklung

b) Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 90 für das Gebiet westlich der Lohstraße, östlich der Grünanlage Mühlenberg, südlich vom Distelweg und nördlich der Verlängerung zur Beethovenstraße ab Lohstraße 1 b zum Zwecke der geordneten städtebaulichen Entwicklung
Diese Beschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.

Der Text dieser Amtlichen Bekanntmachung ist im Internet unter www.Stockelsdorf.de -Bekanntmachungen-Amtliche Bekanntmachungen-Veröffentlichungen der Bauleitplanung ab 26.06.2020 einzusehen.

Stockelsdorf, 22.06.2020

L.S.

Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin
Gez. Julia Samtleben

24.06.2020