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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 für das Gebiet südwestlich des Parkweges, nordwestlich des Betriebsgeländes der Gemeindewerke, nordöstlich der Straßen "Am Wasserwerk" und "Erlenweg" sowie norwestlich/südöstlich der Straße Lilienkuhl

Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat am 18.11.2019 beschlossen, für das Gebiet südwestlich des Parkweges, nordwestlich des Betriebsgeländes der Gemeindewerke, nordöstlich der Straßen "Am Wasserwerk" und "Erlenweg" sowie nordwestlich / südöstlich der Straße Lilienkuhl, den Bebauungsplan Nr. 88 aufzustellen.

Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.

Innerhalb des bereits bestehenden Siedlungsgefüges ist eine städtebauliche Ordnung langfristig planungsrechtlich zu sichern und gleichzeitig wohnbauliche Erweiterungsmöglichkeiten zu schaffen.

Allen an der Planung Interessierten wird in der Zeit vom 01.10.2020 bis 09.10.2020 im Rathaus der Gemeinde Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 2. Stock, Zimmer 204, Gelegenheit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie zur Äußerung und Erörterung der Planung während folgender Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung (Tel.: 0451/4901300) gegeben:


Montag 08:00 – 12:00 und 13:30 - 16:30 Uhr
Dienstag und Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 12:00 und 13:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen


Übersichtsplan:

Äußerungen beziehungsweise Stellungnahmen können auch bei der vorgenannten Dienststelle während der Öffnungszeiten zur Niederschrift aufgegeben werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail an „info@stockelsdorf.de„ gesendet werden.

Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 Buchstabe f der Gemeindeordnung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung am 31.08.2020 beschlossen hat, den vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch, auf der Grundlage des § 13 Buchstabe a Baugesetzbuch aufzustellen.

Der Text dieser amtlichen Bekanntmachung und die Panunterlagen (Planzeichnung, Text und die Begründung) sind auf der Internetseite der Gemeinde Stockelsdorf unter www.Stockelsdorf.de -Bekanntmachungen-Amtliche Bekanntmachungen-Veröffentlichungen der Bauleitplanung- ab 22.09.2020 einzusehen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie ihrer Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten“ bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Artikel 13 Datenschutzverordnung), das mit ausliegt.

Stockelsdorf, 16.09.2020

Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin

L.S.

Gez. Julia Samtleben

22.09.2020