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Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet nordöstlich des Bohnrader Weges und südöstlich der L 184 (öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch)

Öffentliche Auslegung des Entwurfes nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 13.06.2013 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neuaufstellung- für das Gebiet nordöstlich des Bohnrader Weges und südöstlich der L 184 und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit vom 04.07. bis 05.08.2013 in der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, Bauamt, 2. Stock, Zimmer 202, während folgender Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung (Telefon: 0451 4901-300) öffentlich aus:

Montag, Dienstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montag 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der genannten Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der vorgenannten Behörde abgeben.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor, die ebenfalls eingesehen werden können:
Immissionsschutz, Niederschlagswasserbeseitigung, mögliche umweltbezogene Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmäler und Landschaftsplan

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neuaufstellung- nicht von Bedeutung ist.

Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.

Stockelsdorf, den 20.06.2013

L.S.

gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin

25.06.2013