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Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet nordöstlich des Bohnrader Weges und südöstlich der L 184

Hier: Bekanntgabe eines Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der öffentlichen Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 29.04.2013 die Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neuaufstellung- zur Realisierung eines neuen Feuerwehrstandortes beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 06.06. bis 12.06.2013 während folgender Öffnungszeiten,

Montag, Dienstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montag 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 2. Stock, Zimmer 202, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen unterrichten. Äußerungen können auch bei der vorgenannten Dienststelle während der Öffnungszeiten zur Niederschrift und nach Vereinbarung (Telefon: 0451 4901-300) aufgegeben werden.
Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.
Der Geltungsbereich des Bebauungslandes ist im beiliegend Übersichtplan dargestellt.

Stockelsdorf, den 24.05.2013

L.S.

gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin

28.05.2013