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Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 33, 2. Änderung "Bahndamm" für das Gebiet zwischen den Straßen Bahndamm und Rotdornweg an der südwestlichen Ortsgrenze von Stockelsdorf

(Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch)

Die Gemeinde Stockelsdorf beabsichtigt, den Bebauungsplan Nummer 33, 2. Änderung "Bahndamm" für das Gebiet zwischen den Straßen Bahndamm und Rotdornweg an der südwestlichen Ortsgrenze von Stockelsdorf, aufzustellen.
Mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für eine bauliche Erweiterung der vorhandenen Kindertagesstätte durch eine Kinderkrippe geschaffen werden.
Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 06.02. bis 14.02.2012 während folgender Öffnungszeiten,

Montag, Dienstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montag 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 2. Stock, Zimmer 202, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen unterrichten. Äußerungen können auch bei der vorgenannten Dienststelle während der Öffnungszeiten zur Niederschrift und nach Vereinbarung (Telefon: 0451/4901300) aufgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ aufgestellt wird. Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB wird nicht durchgeführt.

Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.
Für die Richtigkeit der Internet-Fassung wird keine Gewähr übernommen.
Der Geltungsbereich des Bebauungslandes ist im beiliegend Übersichtplan dargestellt.

26.01.2012