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Einziehung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Stockelsdorf

Gemäß § 8 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 05.07.2011 die im beigefügtem Liegenschaftskartenauszug gelb dargestellte und mit „1“ gekennzeichnete Straßenfläche innerhalb der Gemeinde Stockelsdorf dem öffentlichen Verkehr entzogen:

Straße: Ravensbusch
Gemarkung: Mori
Flur: 001
Flurstücke: 1/47 teilweise
Größe: circa 446 qm (1)

Gegen diese Einziehung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden. Den form- und fristgerechten Widerspruch richten Sie bitte an die Gemeinde Stockelsdorf, Die Bürgermeisterin, Bauamt, Fachbereich Liegenschaften, Ahrensböker Straße 7, 23617 Stockelsdorf.

Sollte die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt werden, so würde dessen Verschulden dem Vollmachtgeber angerechnet werden.

L. S.

gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin

12.07.2011