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Bauleitplanung der Gemeinde Stockelsdorf - Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse des Bebauungsplanes Nummer 84 und 22. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufhebung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nummer 84

1.Bekanntmachung von Aufhebungsbeschlüssen und

2.Erlass einer Satzung zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über die Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindenden Bebauungsplanes Nr. 84

1. Bekanntmachung von Aufhebungsbeschlüssen
a) zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- „Fläche für Windkraft in der Gemeinde Stockelsdorf“ für das Gebiet nördlich der Dorfschaft Malkendorf, östlich des Curauer Moores, südlich der Dorfschaft Sarkwitz (Gemeinde Scharbeutz) sowie nordwestlich der Dorfschaft Rohlsdorf (Gemeinde Ratekau)
b) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 84 (Gebietsbezeichnung wie zu 1.a))


2. Erlass einer Satzung zur Aufhebung der Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über die Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindenden Bebauungsplanes Nrummer 84 „Fläche für Windkraft in der Gemeinde Stockelsdorf“ für das Gebiet nördlich der Dorfschaft Malkendorf, östlich des Curauer Moores, südlich der Dorfschaft Sarkwitz (Gemeinde Scharbeutz) sowie nordwestlich der Dorfschaft Rohlsdorf (Gemeinde Ratekau)


Zu 1.)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat in ihrer Sitzung am 17.05.2021 beschlossen, aufgrund des Wegfalls der Potentialfläche für Windenergie auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf sowie dem damit verbundenen Erlöschen des Planungserfordernisses nach § 1 Absatz 3 des Baugesetzbuches die Aufstellungsbeschlüsse vom 24.09.2018 folgender Bauleitpläne aufzuheben:
a) 22. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neuaufstellung- „Fläche für Windkraft in der Gemeinde Stockelsdorf“ für das Gebiet nördlich der Dorfschaft Malkendorf, östlich des Curauer Moores, südlich der Dorfschaft Sarkwitz (Gemeinde Scharbeutz) sowie nordwestlich der Dorfschaft Rohlsdorf (Gemeinde Ratekau)
b) Bebauungsplan Nummer 84 (Gebietsbezeichnung wie zu 1.a))


Diese Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.


Zu 2.)
Aufgrund des § 17 Absatz 4 des Baugesetzbuches in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 17.05.2021 folgende Satzung erlassen:


§1
Aufhebung der Veränderungssperre
Die Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über die Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nummer 84 „Fläche für Windkraft in der Gemeinde Stockelsdorf“ für das Gebiet nördlich der Dorfschaft Malkendorf, östlich des Curauer Moores, südlich der Dorfschaft Sarkwitz (Gemeinde Scharbeutz) sowie nordwestlich der Dorfschaft Rohlsdorf (Gemeinde Ratekau) vom 25.09.2018 wird aufgehoben.


§2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft


Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt
Stockelsdorf, den 02.06.2021

L.S.

Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin
Gez. Julia Samtleben


Übersichtsplan:


Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften


Eine Verletzung der in § 214 Absatz 1 bezeichneten Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches bei der Aufstellung der oben angegebenen Satzung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Stockelsdorf (Bauamt) geltend gemacht worden ist.
Dasselbe gilt für die nach § 214 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Absatz 1 Baugesetzbuch).

Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in § 4 Absatz 3 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Stockelsdorf unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist (§ 4 Absatz 3 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein).

Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche

Auf die Vorschriften des § 18 Absatz 2 Satz 2 und 3 in Verbindung mit § 44 Absatz 4 des Baugesetzbuches über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Der Text dieser Bekanntmachung und die Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre sind ergänzend auf der Internetseite der Gemeinde Stockelsdorf unter www.stockelsdorf.de - Rathaus - Aktuelles - Bekanntmachungen - Veröffentlichungen der Bauleitplanung ab 10.06.2021 einzusehen.

Stockelsdorf, den 04.06.2021

L.S.

Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin
Gez. Julia Samtleben

10.06.2021