Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 für das Gebiet »Bohnrader Weg« nordöstlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L 184, südwestlich der Erich-Kästner-Schule sowie nordwestlich der Dorfstraße
(Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat am 05.07.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 für das Gebiet „Bohnrader Weg“ nordöstlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L 184, südwestlich der Erich-Kästner-Schule sowie nordwestlich der Dorfstraße, beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Planungsziel ist die Ausweisung von Wohnbau- und Grünflächen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im beiliegenden Übersichtsplan dargestellt.
Stockelsdorf, 08.07.2010
Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin
L.S.
Gezeichnet Brigitte Rahlf-Behrmann