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Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 83 der Gemeinde Stockelsdorf nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der vom Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit in der Sitzung am 16.03.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 der Gemeinde Stockelsdorf für das Gebiet nördlich der Dissauer Dorfstraße, östlich der Dissauer Dorfstraße, südlich des Grundstückes Dissauer Dorfstraße 62 sowie des Grundstückes Dissauer Dorfstraße 64 und 64a und westlich landwirtschaftlich genutzter Fläche sowie der Grundstücke Dissauer Dorfstraße 50 und 52 und die Begründung liegen vom


01.04.2022 bis 13.05.2022


in der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 23617 Stockelsdorf, Bauamt, 2. Stock, Zimmer 204, während folgender Öffnungszeiten

Montag 8.00 - 12.00 und 13:30 - 16: 30 Uhr
Dienstag und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 und 13:30 – 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung (Tel.: 0451/4901-300; E-Mail: V.Bobsin@stockelsdorf.de) öffentlich aus.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13a BauGB der Innenentwicklung dient begründet.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter www.stockelsdorf.de – Rathaus – Aktuelles – Bekanntmachungen – Veröffentlichungen der Bauleitplanung eingestellt und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe „e“ der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.


Übersichtsplan:


Stockelsdorf, 22.03.2022 Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin
L.S. Gez.
Julia Samtleben

24.03.2022