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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.79 für das Gebiet nordöstlich der Hermannstraße (zwischen den Hausnummern 6 und 16a-g) und südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Okonek Straße (Hausnummern 7c, d, e, 11 und 11a) und des Le-Portel-Ringes 18 Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Bauleitplanung der Gemeinde Stockelsdorf
Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 79 für das Gebiet nordöstlich der Hermannstraße (zwischen den Hausnummern 6 und 16a-g) und südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Okonek Straße (Hausnummern 7c, d, e, 11 und 11a) und des Le-Portel-Ringes 18
Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat beschlossen, für das Gebiet nordöstlich der Hermannstraße (zwischen den Hausnummern 6 und 16a-g) und südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Okonek Straße (Hausnummern 7c, d, e, 11 und 11a) und des Le-Portel-Ringes 18, den Bebauungsplan Nummer 79 aufzustellen. Ziel dieser Planaufstellung ist es, das Gebiet, das wohnbaulich genutzt wird und bisher teilweise unbeplant ist, im Bestand städtebaulich zu ordnen und einen Rahmen für bauliche Erweiterungsmöglichkeiten zu schaffen.
Allen an der Planung Interessierten wird in der Zeit vom 02.10. 2017 bis 10.10.2017 im Rathaus der Gemeinde Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 2. Stock, Zimmer 204, Gelegenheit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie zur Äußerung und Erörterung der Planung während folgender Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung (Tel.: 0451/4901300) gegeben:

Montag, Dienstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montag 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Übersichtsplan:

Äußerungen können auch bei der vorgenannten Dienststelle während der Öffnungszeiten zur Niederschrift aufgegeben werden.

Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung am 18.05.20115 beschlossen hat, den vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch, auf der Grundlage des § 13 a BauGB aufzustellen.
Der Text dieser amtlichen Bekanntmachung sowie die Panunterlagen (Planzeichnung Teil A, Text Teil B und die Begründung) sind auf der Internetseite der Gemeinde Stockelsdorf unter www.Stockelsdorf.de -Bekanntmachungen-Amtliche Bekanntmachungen-Veröffentlichungen der Bauleitplanung- ab 22.09.2017 einzusehen.

Stockelsdorf, 20.09.2017                                                                               Gemeinde Stockelsdorf
                                                                                                                   Die Bürgermeisterin
                                                                        L.S.                                      Gez. Brigitte Rahlf-Behrmann

Weitere Veröffentlichungsinhalte:

Planzeichnung

Begründung