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Aufstellung des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum III

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Stockelsdorf

im Auftrag des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum III

Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne l, ll und IV aus den Jahren 1998, 2003 und 2005 sind aufgrund der Neufassung der Planungsräume in Schleswig-Holstein durch das Landesplanungsgesetz (LaPlaG) vom 27. Januar 2014 sowie aufgrund neuer Rahmenbedingungen und aktueller Entwicklungen durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein als oberste Naturschutzbehörde fortgeschrieben beziehungsweise als Landschaftsrahmenplan III neu gefasst worden. Hierzu gehören die Kreise Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg und Ostholstein sowie die Hansestadt Lübeck.

Der Entwurf des neuen Landschaftsrahmenplanes III bestehend aus sechs Karten im Maßstab 1:100.000, einem Textteil sowie einem Anhang (Erläuterungen) mit ergänzenden Ausführungen und Darstellungen kann im Rathaus der Gemeinde Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 2. Stock, Zimmer 204, während folgender Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung (Telefon: 0451/4901300) eingesehen werden:

Montag, Dienstag und Freitag                        8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag                                                 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Montag                                                     14.30 Uhr bis 16.30 Uhr

 

Die öffentliche Auslegung beginnt am 1. Oktober 2018 und endet am 31. Januar 2019.

Jeder, dessen Belange durch den Entwurf des Landschaftsrahmenplanes III berührt werden, kann in der Gemeinde Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 2. Stock, Zimmer 204,  oder dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des. Landes Schleswig-Holstein, Mercatorstraße 3, 24106 Kiel vom 1. Tag der Auslegung an bis zu 1 Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist eine Stellungnahme schriftlich oder zur Niederschrift abgeben. Die Stellungnahme kann zusätzlich digital an folgende E-Mail-Adresse: LRP@melund.landsh.de gesandt werden.

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein wird die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen prüfen und den Betroffenen das Ergebnis mitteilen.

Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne I, II und IV verlieren am Tag nach der Veröffentlichung des neuen Landschaftsrahmenplans III im Amtsblatt Schleswig-Holstein ihre Gültigkeit.

Der Entwurf des neuen Landschaftsrahmenplans III und die dazugehörigen Karten sind auch im Internet unter https://bolapla-sh.de einsehbar. Auch hierüber kann eine Stellungnahme abgegeben werden.

Ergänzend ist der Text dieser Amtlichen Bekanntmachung auch im Internet der Gemeinde Stockelsdorf unter folgender Adresse ab 21.09.2018 einzusehen: https://stockelsdorf.de/Rathaus/Aktuelles/Bekanntmachungen.

 

Stockelsdorf, den 17.09.2018                                                                                                                                 Gemeinde Stockelsdorf

                                                                                                                            L.S.                                         Die Bürgermeisterin

                                                                                                                                                                          Gez. Julia Samtleben