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Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 der Gemeinde Stockelsdorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat in ihrer Sitzung am
30.08.2021 beschlossen, für das Gemeindegebiet die 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 20 für das Gebiet der öffentlichen Grünfläche „nördlich der
Max-Hamerich-Straße zwischen Hausnummer 5a und 7 und südlich der Max-
Hamerich-Straße zwischen Hausnummer 4g und 10, nördlich des Roggenhorster
Landgrabens (Hasenmoor)“ aufzustellen, um die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung einer Wohnanlage und einer neuen
Freiflächengestaltung zu sichern.


Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 2 Absatz 1 BauGB bekannt gemacht.


Übersichtsplan:

Stockelsdorf, 02.09.2021

Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin
Gez. Julia Samtleben

L.S.

14.09.2021