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Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 11-Neuaufstellung, 9. Änderung für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße -Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 BauGB-

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Bauleitplanung der Gemeinde Stockelsdorf
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 11-Neuaufstellung-, 9. Änderung für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat in ihrer Sitzung am 16.04.2018 beschlossen, für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße, den Bebauungsplan Nummer 11-Neuaufstellung-, 9. Änderung aufzustellen. Mit dieser Änderung soll die maximale bauliche Ausnutzbarkeit erhöht werden.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 BauGB bekannt gemacht.
Ergänzend ist der Text dieser amtlichen Bekanntmachung auch im Internet unter www.stockelsdorf.de -Bekanntmachungen-Amtliche Bekanntmachungen-Veröffentlichungen der Bauleitplanung- ab 08.08.2018 einzusehen.

Stockelsdorf, 31.07.2018                                                  Gemeinde Stockelsdorf
                                                                                     In Vertretung
                                                                                     Gez. Torsten Petersson
                                                                                     Erster Stellvertreter
                                                       L.S.                         der Bürgermeisterin