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Amtliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Stockelsdorf
Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neuaufstellung-„Golfplatz Curau“ östlich des Malkendorfer Weges und nördlich des Gutshofes Malkendorfer Weg 16 (Teilfläche 1) und nördlich des Gutes Schönkamp (Teilfläche 2)
Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung)

Der vom Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit in der Sitzung
am 04.09.2018 gebilligten und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes –Neuaufstellung- „Golfplatz Curau“ östlich des Malkendorfer Weges und nördlich des Gutshofes Malkendorfer Weg 16 (Teilfläche 1) und nördlich des Gutes Schönkamp (Teilfläche 2) und den Entwurf der Begründung liegen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 27.09.2018 bis 29.10.2018 in der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, Bauamt, 2. Stock, Zimmer 204, während folgender Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung (Tel. : 0451/4901300) öffentlich aus:

Montag, Dienstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montag 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Absatz 2 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet der Gemeinde Stockelsdorf unter der Adresse www.stockelsdorf.de -Bekanntmachungen-Amtliche Bekanntmachungen-Veröffentlichungen der Bauleitplanung- https://stockelsdorf.de/Rathaus/Aktuelles/Bekanntmachungen
ab 18.09.2018 eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Mit der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die aktualisierten Entwicklungsabsichten des Golfclubs geschaffen werden.
Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.

Übersichtsplan:
   


Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

(1) Umweltberichte zur Planung ( ist Teil der Begründung)
(2) Landschaftsplan der Gemeinde Stockelsdorf
(3) die eingegangenen Stellungnahmen zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes aus der Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 1 BauGB

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls mit aus und enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:
1. umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit:
finden sich in (1), (2), (3) (Stellungnahme der Gasunie; Stellungnahme NABU Schleswig-Holstein)
es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
Unterirdische Ferngasleitung im Golfplatz, Erhaltung der Wegeverbindung zur K 37 und weiter zum Curauer Moor für die Naherholung

2. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt:
finden sich in (1), (2), (3) (Stellungnahmen des Kreises Ostholstein, Fachdienst Naturschutz und des NABU Schleswig-Holstein)
es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
Derzeitige Vegetationsausstattung, vorhandene geschützte Biotope und ihren Schutz im Rahmen der Planung; Lebensraumeignung des Plangebietes für Tiere und mögliche Steigerung für bestimmte Tiergruppen durch die Platzgestaltung, mögliche Zunahme der biologischen Vielfalt und das Erfordernis der Minderung, Minimierung und Kompensa-tion für mögliche Betroffenheiten von Pflanzen und Tieren durch die Nutzungsänderung im Teilgebiet 2.

3. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden, Fläche und Wasser:
finden sich in (1), (2), (3) (Stellungnahme Kreis Ostholstein, Fachdienst Bauordnung TöB-Stelle, der Gasunie und des NABU Schleswig-Holstein)
es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
Bodenschutz (Beachtung von detaillierten Vorsorgegrundsätzen im Zuge von Baumaßnahmen inkl. Schutz des Oberbodens), Altlasten (sind nicht bekannt im Gebiet), unterirdische Ferngasleitung im Golfplatz, Altlasten (sind nicht bekannt), Abfall (Verwendung von Recyclingmaterial), Gewässerschutz (Versickerung von Niederschlagswasser von Gebäuden und befestigten Flächen vor Ort; Schutzmaßnahmen gegen die Verunreinigung des Bodens im Bereich von Wohnmobilstellplätzen).

4. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft:
finden sich in (1) und (2)
es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
Derzeitige unbelastete örtliche klimatische und lufthygienische Verhältnisse, nicht zu erwartende negative Auswirkungen durch die Planung.

5. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft:
finden sich in (1) und (2)
es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
Markantes Geländerelief im Geltungsbereich, dort verstreut liegende Landschaftsstrukturen, zu erwartende Erhöhung der Vielfalt an Landschaftsstrukturen durch die
Nutzungsumwandlung in Teilfläche 2.

6. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstige Sachgüter sowie allgemeine Aussagen zur Umwelt und zum Naturschutz:
finden sich in (1), (2), (3) (Stellungnahme Kreis Ostholstein, Fachdienst Bauordnung TöB-Stelle; Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein)
es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
Vorhandenes archäologisches Interessengebiet im Geltungsbereich, allgemeine Anforderungen des Naturschutzes (Nachweis der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung)

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogene Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der genannten Öffnungszeiten zur Niederschrift bei der vorgenannten Behörde abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan, 18. Änderung –Neuaufstellung- unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der vorgenannten Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Stockelsdorf, 10.09.2918
Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin
  L.S.

Gez. Julia Samtleben

Weitere Veröffentlichungsinhalte:

Planzeichnung

Begründung

Auszug Landschaftsplan

Umweltrelevante Informationen der TÖB und Behörden

18.09.2018