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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nummer 89 für das Gebiet östlich und westlich des Schulweges, südöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Teichstraße, südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Hermannstraße und nordwestlich der Morier Straße sowie nordwestlich des Schulweges und nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Straße "An de Wisch".

Amtliche Bekanntmachung

Öffentliche Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch


Der von dem Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit in der Sitzung am 23.03.2021 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 89 für das Gebiet östlich und westlich des Schulweges, südöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Teichstraße, südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Hermannstraße und nordwestlich der Morier Straße sowie nordwestlich des Schulweges und nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Straße „An de Wisch“ und die Begründung liegen

vom 28.04.2021 bis 06.05.2021

in der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, Bauamt, zweiter Stock, Zimmer 204, während folgender Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung (Telefon: 0451/4901-300) öffentlich aus:


Montag 8.00 - 12.00 und 13:30 - 16: 30 Uhr
Dienstag und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 und 13:30 – 18:00 Uhr


Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse „www.stockelsdorf.de“ eingestellt und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig Holstein zugänglich.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) der Innenentwicklung dient.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe „e“ der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch (BauGB) und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) (Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO))“, das mit ausliegt.

Übersichtsplan:

Stockelsdorf, 07.04.2021                           

Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin
Gez. Julia Samtleben

L.S.

20.04.2021