Seiteninhalt

Erneute Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 88 der Gemeinde Stockelsdorf
- für das Gebiet südwestlich des Parkweges, nordwestlich des Betriebsgeländes der Gemeindewerke, nordöstlich der Straßen „Am Wasserwerk“ und „Erlenweg“ sowie nordwestlich / südöstliche der Straße Lilienkuhl - nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Bekanntmachung der Gemeinde Stockelsdorf

Der vom Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit in der Sitzung am 19.10.2021 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 88 der Gemeinde Stockelsdorf für das Gebiet südwestlich des Parkweges, nordwestlich des Betriebsgeländes der Gemeindewerke, nordöstlich der Straßen "Am Wasserwerk" und "Erlenweg" sowie nordwestlich / südöstlich der Straße Lilienkuhl und die Begründung liegen
mit verkürzter Frist nach § 4a Abs. 3 S. 3 BauGB vom

12.11.2021 bis 25.11.2021

in der Gemeindeverwaltung Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, Bauamt, II. Stock, Zimmer 204, während folgender Öffnungszeiten

Montag 8.00 - 12.00 und 13:30 - 16: 30 Uhr
Dienstag und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 und 13:30 – 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung (Tel.: 0451/4901-300) erneut öffentlich aus.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse „www.stockelsdorf.de“ eingestellt und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, weil der Bebauungsplan nach § 13a BauGB der Innenentwicklung dient.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Es wird nach § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe „e“ der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.


Übersichtsplan:


Stockelsdorf, 27.10.2021

Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin
Gez. Julia Samtleben

L.S.

04.11.2021