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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 in Obernwohlde, Gebiet östlich des Dorfangers / der Straße Am Brink und südlich der Dörpskaat

(Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 Absatz 1 Baugesetzbuch)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat am 16.02.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 in Obernwohlde, Gebiet östlich des Dorfangers / der Straße Am Brink und südlich der Dörpskaat, beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Planungsziel ist die städtebauliche Absicherung einer überregional bekannten Einrichtung (Naturkost-Pension) in Obernwohlde.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im beiliegenden Übersichtsplan dargestellt.

Stockelsdorf, den24.02.2010

Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin

L.S.

Gezeichnet Brigitte Rahlf-Behrmann

03.03.2010