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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 I, 2. Änderung für den Teilbereich 1 »Okonek-Straße«: südöstlich des Le-Portel-Ringes und nordwestlich der Morier Straße und den Teilbereich 2 »Le-Portel-Ring«

(Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 Absatz 1 und öffentliche Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch)

Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der öffentlichen Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 55 I, 2. Änderung für den Teilbereich 1 „Okonek-Straße“: südöstlich des Le-Portel-Ringes und nordwestlich der Morier Straße und den Teilbereich 2 „Le-Portel-Ring“: im Bereich der Gemeinschaftscarportanlage (Flurstücke 260/10 und 261/3)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat am 16.02.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 55 I, 2. Änderung für den Teilbereich 1 „Okonek-Straße“: südöstlich des Le-Portel-Ringes und nordwestlich der Morier Straße und den Teilbereich 2 „Le-Portel-Ring“: im Bereich der Gemeinschaftscarportanlage (Flurstücke 260/10 und 261/3), beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Planungsziel ist die Zulässigkeit einer Doppelhausbebauung auf den Flurstücken 436/17 und 436/27. In diesem Zusammenhang sollen auch die Müllsammelplätze neu geordnet werden.
Allen an der Planung Interessierten wird in der Zeit vom 12.03. bis 19.03.2010 während folgender Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7, 2. Stock, Zimmer 202, Gelegenheit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen sowie zur Äußerung und Erörterung der Planungen gegeben:

Montag, Dienstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Montag 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Während der vorgenannten Öffnungszeiten können auch Äußerungen bei der vorgenannten Dienststelle zur Niederschrift aufgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit am 25.01.2010 beschlossen hat, den vorgenannten Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch, auf der Grundlage des § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufzustellen.
Diese Auslegung gilt gleichzeitig als Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der Gemeindeordnung.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im beiliegenden Übersichtsplan dargestellt.

Stockelsdorf, den 24.02.2010

Gemeinde Stockelsdorf
Die Bürgermeisterin

L.S.

Gezeichnet Brigitte Rahlf-Behrmann

03.03.2010