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Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 11 -Neuaufstellung-, 8. Änderung "Ortsmittelpunkt" für das Gebiet nordöstlich Segeberger Straße, südöstlich Marienburgstraße, südwestlich rückwärtiger Bebauung Ahrensböker Straße sowie nordwestlich Münzplatz

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stockelsdorf hat in ihrer Sitzung am 16.03.2015 beschlossen, im „Ortsmittelpunkt“ für das Gebiet nordöstlich der Segeberger Straße, südöstlich der Marienburgstraße, südwestlich der rückwärtigen Bebauung der Ahrensböker Straße sowie nordwestlich des Münzplatzes den Bebauungsplan Nummer 11 -Neuaufstellung-, 8. Änderung aufzustellen.
Mit der Änderung soll die Erweiterung des Lebensmitteleinzelhandels bei gleichzeitiger Umgestaltung der angrenzenden Freiflächen planungsrechtlich geregelt werden. Außerdem soll die öffentliche Zuwegung über das Dach des Sondergebietes „Einzelhandel/Wohnen“ entfallen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 BauGB bekannt gemacht.

Stockelsdorf, den 07.10.2015

L.S.

gezeichnet
Brigitte Rahlf-Behrmann
Bürgermeisterin

15.10.2015